Ein Aufhebungsvertrag sieht verlockend aus, wenn eine satte Abfindung winkt. Zum Problem kann es jedoch werden, wenn Betroffene nicht gleich in eine neue Stelle einsteigen, sondern auf Arbeitslosengeld angeweisen sind.
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Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Der Aufhebungsvertrag kann unter Umstรคnden zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld und auch zu Kรผrzungen beim Bรผrgergeld fรผhren. Die Betroffenen erhalten dann fรผr mehrere Wochen keine Leistungen.
Insgesamt gibt es weniger Arbeitslosengeld
Nach Ende dieser Sperrzeit gibt es zwar Arbeitslosengeld, doch die verlorenen Leistungen werden nicht im Nachhinein ausgezahlt. Es bleibt beim regulรคren Ende der Bezugszeit.
Warum gibt es bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist?
Arbeitslosengeld ohne Sperrfrist zu beziehen setzt voraus, den Job zu verlieren, ohne dies selbst verursacht zu haben.
Eine Mitverantwortung gilt nicht nur bei einer Kรผndigung durch den Arbeitgeber wegen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers und bei einer Eigenkรผndigung ohne wichtigen Grund.
Bei einem Aufhebungsvertrag wird eine Mitverantwortung ebenfalls gesehen, da der Arbeitnehmer dem Aufhebungsvertrag durch seine Unterschrift zustimmte. Der Vertrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen.
Hรคtte der Arbeitnehmer nicht zugestimmt, so die Logik, dann hรคtte er zumindest bis Ablauf der Kรผndigungsfrist seinen Job behalten.
Versicherungswidriges Verhalten
Die Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag stellt insofern prinzipiell ein versicherungswidriges Verhalten dar, und dafรผr gilt gewรถhnlich eine Sperrfrist von 12 Wochen.
Die Betroffenen erhalten also erst nach drei Monaten Arbeitslosengeld, und insgesamt in den jรผngeren Jahren ihres Erwerbsleben nur neun Monate statt einem Jahr.
Auch das Bรผrgergeld wird gekรผrzt
Oft sind sie in dieser Zeit darauf angewiesen, Bรผrgergeld zu beantragen. Das liegt nicht nur deutlich unter dem Arbeitslosengeld, auรerdem gibt auch hier Sanktionen.
Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld stellt laut Paragraf 31, Abs 2, Nr 3 / 4 des Sozialgesetzbuches II einen Minderungsgrund dar. Einen Monat kann der Regelbedarf um zehn Prozent gekรผrzt werden.
Es kommt auf die Umstรคnde an
Allerdings kann ein Aufhebungsvertrag zwar zu einer Sperre fรผhren, muss er aber nicht. Wenn die Agentur fรผr Arbeit den Vertrag als notwendig anerkennt, und nicht als freiwillig, dann gibt es die vollen Leistungen.
Wann besteht aus Sicht der Agentur eine Notwendigkeit?
Es muss wichtigte Grรผnde dafรผr geben, das Arbeitsverhรคltnis zu beenden. Gut ist es, wenn diese vom Arbeitgeber bestรคtigt werden und / oder der Arbeitnehmer Belege dafรผr liefern kann.
Ein valider Grund liegt vor, wenn die Kรผndigung betriebsbedingt war. Wรคre dem Arbeitnehmer wegen รถkonomischen Problemen der Firma, und / oder Personalabbau sowieso gekรผndigt worden, und der Aufhebungsvertrag diente nur dazu, dies “eleganter zu gestalten”, dann kann das die Sperre verhindern.
Mobbing ist ein wichtiger Grund
Ein wichtiger Grund ist auch Mobbing am Arbeitsplatz. Wurde der Arbeitnehmer von Kollegen diskriminiert und / oder gemobbt, dann gibt es hier auch bei Eigenkรผndigung keine Sperre. Dieses Mobbing sollte allerdings dokumentiert sein.
Keine Sperre bei gesundheitlichen Grรผnden
Eine Eigenkรผndigung fรผhrt auch dann nicht zu einer Sperre, wenn gesundheitliche Grรผnde eine Tรคtigkeit in der bisherigen Stelle nicht zumutbar machen. Die Agentur wird dem nur anerkennen, wenn medizinische Bescheinigungen die gesundheitlichen Probleme bescheinigen.
Was sollte im Aufhebungsvertrag berรผcksichtigt werden?
Auch im Aufhebungsvertrag selbst kรถnnen Feinheiten das Risiko einer Sperre vermindern. Gut ist es, wenn der Aufhebungsvertrag die normale Kรผndigungsfrist einhรคlt.
Dann kann zumindest nicht unterstellt werden, dass der Arbeitnehmer die Kรผndigung eigenverantwortlich รผbers Knie gebrochen hat.
Achten Sie auf genaue Formulierungen
Im Aufhebungsvertrag selbst sollten die Grรผnde fรผr das Ende des Arbeitsverhรคltnisses klar genannt (und damit vom Arbeitgeber bestรคtigt) werden. Sie sollten plausibel erscheinen und nachweisbar.
Nachweise und Dokumentationen
Sind gesundheitliche Grรผnde ausschlaggebend, kann dies im Aufhebungsvertrag genannt und durch รคrztliche Befunde / Atteste bestรคtigt werden.
Kam es zu Mobbing, sollte dies dokumentiert sein. Gut ist es, wenn sich der Arbeitnehmer zuvor belegbar beim Arbeitgeber darรผber beschwerte, und Zeugenberichte vorliegen.